Bauherrenversicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine externe Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Im Schadensfall haften Sie als Bauherr laut BGB in unbegrenzter Höhe. Schadensbeispiele aus der Praxis sind:

  • Von der Baustelle löst sich ein Teil und stürzt auf ein Auto
  • Sturm/Hagel/Gewitter
  • Werkzeuge fallen vom Baugerüst und treffen einen Passanten
  • Bauhelfer tritt in einen Nagel

Um all diese Risiken abzusichern empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenversicherung.

Zu all diesen Themen berate ich Sie gern. Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf.