Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhaftpflichtversicherung ist eine Spezialform der Haftpflichtversicherung. In der deutschen Rechtsprechung ist es herrschende Meinung, dass der Halter eines Tieres für die Schäden haftbar zu machen ist, die das Tier dritten Personen zufügt. Ein Bespiel: Ein Haustier läuft aufgrund eines lauten Geräusches auf die Straße. Ein PKW verhindert noch eine Kollision, beschädigt durch das Ausweichmanöver jedoch sein Fahrzeug. Der Schaden am Fahrzeug wird kausal letztlich auf den Halter des Tieres zurückgeführt und dieser ist dafür haftbar. 

Falls Sie im Besitz eines Haustieres sind sollten Sie sich gegen solche oder ähnliche Risiken absichern.

Hierzu berate ich Sie gern. Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf.