Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung leistet, wenn dem Versicherten ein Schaden durch Unfall geschieht, beispielsweise ein Hand- oder Beinbruch. Der Versicherungstechnische Begriff hierzu lautet „Einwirkung von Gewalt von außen auf den Körper und mit einer erheblichen Schädigung bzw. dauerhaften Schändung verbunden.“ Die Höhe der Leistung ist für Schaden am Körper bzw. Körperteil des Versicherten festgelegt. Bei den Beding-ungen und Leistungen unterschieden sich die Unfall-versicherungen erheblich. Einige Versicherer definieren den Unfallbegriff erweitert und versichern zusätzlich z. B. Impfungen, Zeckenstiche, Allergische Reaktionen auf Umweltfaktoren, usw.

Ob und welche Unfallversicherung für Sie empfehlenswert ist ermittle ich gern mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.